1. Arbeitsversicherungsmanagement
(1) Einzelne Mitarbeiter sind sorgfältig und ordnungsgemäß gemäß den Anforderungen für die Verwendung und den Schutz von Arbeitsschutzartikeln zu verwenden und ordnungsgemäß zu verwahren. Einige Artikel zum öffentlichen Arbeitsschutz können einheitlich in der Werkstatt oder im Team aufbewahrt werden.
(2) Die Normen für die Herausgabe von Arbeitsschutzartikeln für Arbeitnehmer werden vom Sicherheits- und Umweltschutzabschnitt einheitlich formuliert. Die Abholung und Lagerung von Arbeitsschutzartikeln wird von der Produktionsabteilung übernommen.
(3) Spezielle, gekaufte, vertriebene und verwendete Arbeitsschutzartikel müssen über eine Sicherheitslizenz, eine Produktzertifizierung und ein Sicherheitsbewertungszertifikat verfügen.
(4) Das Personal, das an verschiedenen Tätigkeiten tätig ist oder in einer Vielzahl von Arbeitsumgebungen arbeitet, muss entsprechend der Art der Arbeit und der Arbeitsumgebung seiner Hauptbetriebe mit Arbeitsschutzartikeln ausgestattet sein. Wenn die zur Verfügung gestellten Arbeitsschutzartikel nicht zur Verwendung in anderen Arten von Arbeit oder in anderen Arbeitsumgebungen geeignet sind, sind andere erforderliche Arbeitsschutzartikel bereitzustellen oder auszuleihen.
(5) Am Arbeitsplatz, an dem die Produktionsausrüstung beschädigt oder ungültig ist, am Arbeitsplatz, an dem giftige und schädliche Gase austreten können, sollte zusätzlich zu den Arbeitnehmern, die mit konventionellen Arbeitsschutzartikeln ausgestattet sind, die erforderlichen Antiviren-Schutzausrüstungen auffällig sein Platz vor Ort zur Vorbereitung der Notfall- und Rettungsarbeiten. benutzen. Die betreffenden Einheiten sollten auch über spezielles Personal und besondere Maßnahmen verfügen, um sie in einem guten Nutzungszustand zu schützen.
(6) Die Fachgruppe Sicherheit und Umweltschutz hat das Recht, die Ausgabestandards zu interpretieren, die Qualitäts- und technischen Anforderungen an Arbeitsschutzprodukte zu überwachen und den zuständigen Behörden rechtzeitig Rückmeldung zu geben.
(7) Für die Erfordernisse der Arbeit werden die kleinen Arbeitsschutzartikel über den Umfang hinaus verteilt, und der Antrag ist von der Einheit zu stellen, die Sicherheits- und Umweltschutzabteilung ist zu prüfen, der Generaldirektor den Antrag genehmigen und die Produktionsabteilung registriert und ausgestellt werden.
(8) Alle Einheiten stellen Arbeitnehmern Arbeitsschutzartikel gemäß den staatlichen Vorschriften kostenlos zur Verfügung und ersetzen keine Arbeitsschutzartikel, die mit Geld oder anderen Artikeln versehen werden sollten.
(9) Bei Arbeitsschutzartikeln, bei denen Standardrevisionen und neue Projekte herausgegeben werden, ist die Abteilung Sicherheits- und Umweltschutzabteilung vom Leiter der Abteilung zu prüfen, zu genehmigen und der Konzerngesellschaft zur Überprüfung und Aufzeichnung zu melden.
(10) Langfristig Beschäftigte (mehr als 6 Monate), die sich aufgrund von Krankheit ausgeruht haben, und die Zeit für die Verteilung von Arbeitsschutzprodukten verlängern.
(11) Besondere Schutzausrüstung für durch Arbeitsschäden verursachte Schäden ist von der Abteilung Sicherheit und Umweltschutz zu prüfen und zu ersetzen. Für den Verlust von Arbeitsschutzartikeln, die von Nichtarbeitern verursacht werden, richtet sich die Entschädigung nach der Nutzungsdauer der Arbeitsschutzartikel.
(12) Für Arbeitsschutzprodukte mit hoher Sicherheitsleistung, die bei normaler Arbeit leicht zu tragen sind, wie z. B. Helme, Schutzbrillen, Masken, Atemschutzmasken, Isolierhandschuhe usw., sind Inspektion und Verschrottung gemäß den Mindestanforderungen obligatorisch effektiver Index und effektive Nutzungsdauer. .
(13) Schutzhelme und Gehörschutz in besonderen Schutzausrüstungen sind an Einzelpersonen zu verteilen, die ausschließlich von Einzelpersonen verwendet werden dürfen; der Rest kann an das Team abgegeben werden. Das Team wird in Verwahrung genommen und gemeinsam genutzt, um eine bequeme Verwendung zu gewährleisten von Notfallsituationen.
(14) Mitarbeiter müssen beim Betreten der Produktionsstätte oder der Baustelle vorschriftsmäßig Schutzausrüstung tragen, andernfalls werden sie entsprechend den Vorschriften bestraft.
(15) Für besondere Schutzausrüstungen wie Gasmasken in verschiedenen Werkstätten muss ein Ledger eingerichtet werden. Die üblicherweise verwendete Schutzausrüstung sollte an einem für die Öffentlichkeit leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden und an einem festen Punkt befestigt werden, um Feuchtigkeit, hohe Temperaturen, Schärfe usw. zu verhindern.
(16) Für Schutzausrüstungen mit komplizierten Verwendungsverfahren, wie Gasmasken und Atemschutzmasken, ist es erforderlich, eine Schulung vor der Verwendung und einen korrekten Gebrauch der Methoden durchzuführen.
2, Lüftersteuerung
(1) Nach dem Plan und der tatsächlichen Situation des von jedem Referat vorgelegten Jahresberichts über den Fan-Bericht wird dieser nach Durchführung der Untersuchung der Ausrüstungsabteilung eingestuft und dem General Manager zur Genehmigung vorgelegt.
(2) Die Ausrüstungsabteilung ist für die Nummerierung, Ausgabe, Verwaltung und Registrierung verschiedener Kühlventilatoren verantwortlich.
(3) Nachdem der Lüftermotor durchgebrannt ist, ist die Gebrauchseinheit für die Reparatur und Reparatur der Stromversorgung verantwortlich. Wenn der Motor nicht repariert werden kann, nicht als verschrottet gilt und andere Teile beschädigt werden oder verloren gehen, sollte ein schriftlicher Bericht erstellt und der Ausrüstungsabteilung gemeldet werden. Wenn die Person von der verantwortlichen Einheit beschädigt oder verloren wird, wird die Person entsprechend dem Preis entschädigt.
(4) Der Kühlerlüfter vor Ort ist vom Sicherheitspersonal jeder Einheit entsprechend dem Saisonwechsel aufzubewahren oder zu verwenden.
(5) Der Lüfter vor Ort muss den Lüfter abstellen können. Wenn sich herausstellt, dass sich noch kein Ventilator befindet (mit Ausnahme des Lüfters für Material- und Ausrüstungskühlung), wird die verantwortliche Person mit 50 Yuan bestraft.
(6) Ventilatoren, die aufgrund der Arbeit das ganze Jahr über repariert werden müssen, müssen von einer besonderen Person verwaltet werden.

3. Notarztkabinett-Management
(1) Alle Werkstätten sollten mit Notfallmedizinschränken für Notfallmedikamente ausgestattet sein.
(2) Notfall-Drogenkonto, Inspektionsprotokoll und Empfangs- und Versandprotokoll erstellen (Unterschrift des Empfängers und des Verwaltungspersonals).
(3) Die Notfallmedikamente in jeder Position werden von speziellem Personal verwaltet und die Arzneimittel können jederzeit für 24 Stunden abgenommen werden.
(4) Notfallmedikamente sollten regelmäßig inspiziert und aufgezeichnet werden.
(5) Der Medikamentenschrank sollte ständig geschlossen sein, und in jeder Klasse sollte ein Drogenmanagementpersonal eingestellt werden. Nicht-pharmazeutisches Managementpersonal sollte das Arzneimittel nicht nach Belieben öffnen.
(6) Verteilen des Arzneimittels für eine einzelne Dosis.
(7) Abgelaufene Arzneimittel werden rechtzeitig an die Abteilung Sicherheit und Umweltschutz zurückgegeben und von der Abteilung Sicherheit und Umweltschutz vernichtet und aufgezeichnet.





